Widerrufsbelehrung
Ausschluss des Widerrufsrechts bei Workshops und Veranstaltungen.
Bei der Buchung von Workshop oder Veranstaltungen (z. B. in Gesundheitslounges, Sportvereinen oder vergleichbaren Einrichtungen) handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.
Regelungen für Umbuchung und Stornierung
Unabhängig vom gesetzlichen Ausschluss des Widerrufsrechts gelten folgende Regelungen:
- Eine kostenfreie Stornierung (oder Umbuchung, bei Verfügbarkeit) auf einen anderen Termin ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, sofern freie Plätze verfügbar sind.
- Bei kurzfristiger Verhinderung (z. B. Krankheit) kann eine Umbuchung bis 24 Stunden vor Beginn per E-Mail angefragt werden oder eine Ersatzperson gestellt werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
- Nach Ablauf der 14-Tage-Frist ist eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ausgeschlossen, da die Veranstaltungen mit begrenzten Teilnehmerplätzen geplant werden und eine kurzfristige Neuvergabe des Platzes in der Regel nicht möglich ist.
- Die Teilnahmegebühr dient daher auch der Planungssicherheit und verbindlichen Platzreservierung.
Hinweis zu Kulanzregelungen
In Einzelfällen kann freiwillig eine Umbuchung, Gutschrift oder alternative Teilnahme (z. B. Ersatztermin) angeboten werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Hinweis zur Heilpraktiker-Tätigkeit (Psychotherapie)
Bei individuell vereinbarten Terminen im Rahmen der heilpraktischen Tätigkeit (Psychotherapie) gelten gesonderte Regelungen:
- Vereinbarte Termine sind verbindlich.
- Vereinbarte Einzeltermine können bis spätestens 12 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. In Fällen von Krankheit oder unvorhersehbaren, wichtigen Gründen kann eine kurzfristigere Regelung nach Absprache erfolgen.
- Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 20 % des vereinbarten Honorars berechnet.
- In begründeten Ausnahmefällen kann nach gemeinsamer Absprache auf das Ausfallhonorar verzichtet werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Stand: Juni 2026